Die Wahl von Gotte und Götti ist Ihnen überlassen. Gotte und Götti sollten möglichst eine tragfähige Beziehung zu Ihrem Kind aufbauen können und sich auch für Ihr Kind Zeit nehmen können.
In der evangelisch-reformierten Landeskirche Bern-Jura-Solothurn haben mindestens zwei Taufzeuginnen oder Taufzeugen anwesend zu sein. Sie müssen über 16-jährig sein, mindestens eine Person davon ist evangelisch-reformiert und konfirmiert.